A.S. Assekuranz Service GmbH
THE LEADING PROFESSIONALS
Die betriebliche Altersversorgung war schon in der Vergangenheit und wird auch besonders in der Zukunft eines der wichtigsten, steuerbe-
günstigten und sichersten Durchführungsmöglichkeiten sein, um Ihren heute erworbenen Lebensstandard zu sichern und für Ihr Rentenalter zu vermehren.
Nur wer für sich diese Möglichkeiten professionell nutzt, wird auch dem
Rentenalter gelassen entgegen schauen können und geniest weiterhin das gewohnte Leben.
Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:
1) Direktversicherung (alt: § 40 b EStG; § 3 Nr. 63 EStG)
2) Pensionskasse (§ 3 Nr. 63 EStG)
3) Pensionsfonds (§ 112 VAG; § 4 e EStG; § 3 Nr. 63 EStG)
4) Pensionszusage (§ 6 a EStG)
5) Unterstützungskasse (§ 4 d EStG)
Alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben selbstverständlich Ihre Daseinsberechtigung. Durch die unterschiedlichen Möglichkeiten des Durchführungsweges müssen hier jeweils die Vor- und
Nachteile gegenübergestellt werden und mit Ihren Kundenvorgaben, erhalten
Sie dann das für Sie individuelle maßgeschneiderte Konzept. Selbstverständlich kann das für Sie erstellte Konzept auch aus einer Kombination der aufge-
führten Durchführungswege ( z.B. auch Arbeitszeitkonten, Liquidations- versicherung, usw.) bestehen.
Aufgrund der Vielzahl der einzelnen Fachinformationen über die unter-
schiedlichen Durchführungsmöglichkeiten und den EU Vermittlerrichtlinien für registrierte und unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler, wie wir, werden Informationen und Angebote, aus Haftungsgründen Ihnen gegenüber als Kunde, nur in einem persönlichen Beratungsgespräch abgeben.
Wir verstehen von Ihrem Job auch nichts und lassen uns dieses in einem Gespräch darlegen, da die Zeit zu kostbar ist, damit man als Leihe noch mehr Zeit verliert.
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