A.S. Assekuranz Service GmbH
THE LEADING PROFESSIONALS
Gerade für Sie als Geschäftsführer ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) ein muss, gemessen am Nettoeinkommen vor Ihrer Pensionierung und Ihren Rentenansprüchen zu diesem Zeitpunkt.
Sind Sie Geschäftsführer, die maßgeblich als Gesellschafter an der Firma beteiligt sind, haben Sie unter Umständen, aufgrund Ihrer Sozialversicher- ungsfreiheit keine oder nur geringe Rentenansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung.
Aber auch Geschäftsführer ohne Geschäftsanteile haben das Problem der extremen Versorgungslücke im Rentenalter. Auch hier kann unter gewissen Voraussetzungen eine Sozialversicherungsbefreiung erfolgen.
Hier können wir Sie ebenfalls mit unserem Netzwerk unterstützen.
Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit über Ihren privaten Bereich unterschiedliche Versorgungsabsicherungen für Ihr Rentenalter (z.B. Aktien, Immobilie, Sparbuch, usw.) zu vollziehen, aber diese können in der Regel nur
noch sehr gering oder überhaupt nicht mehr steuerlich von Ihnen verwertet
werden. Die Abgeltungssteuer kommt grundsätzlich zum tragen.
Wir bieten Ihnen ebenfalls Lösungskonzepte für die Abgeltungssteuer an.
Deshalb ist es Sinnvoll den Weg der betrieblichen Altersversorgung mit all ihren Durchführungswegen zu nutzen, gleichzeitig werden die Aufwendungen komplett als Betriebsausgabe in der Firma verwendet und vom Finanzamt anerkannt.
Selbst die eingesparten privaten Sozialversicherungsbeiträge können hier für die zukünftige Sicherung Ihrer Altersversorgung verwendet werden.
Selbstverständlich prüfen wir auf Ihren Wunsch hin, durch einen schriftlichen Dienstleistungsauftrag, Ihr bestehendes Versorgungswerk auf die Richtigkeit.